Das Cusanuswerk bietet Studierenden und Promovierenden eine monatliche finanzielle Förderung. In der Promotionsförderung besteht diese aus einem einkommensunabhängigen Stipendium und einer Forschungskostenpauschale. Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt.
Bewerben können sich Promovierende aller Fachrichtungen (mit Ausnahme der Humanmedizin), deren Dissertationsvorhaben sich in der Anfangsphase befinden. Eine engagierte Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird vorausgesetzt.
Antragsberechtigt sind:
- hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
- ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
- Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten.
- Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule berechtigt