Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Promovierendenförderung (Cusanuswerk)
Herkunftsland:
Europäische Union
Zielland:
Deutschland
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Förderungen für ganzes Studienprogramm im Zielland
Finanzierung:
Andere Einrichtungen
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
Cusanuswerk, aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Dauer:
Promotionsstipendien werden in der Regel für die Dauer von max. drei Jahren vergeben, im Falle von Krankheit oder Kindererziehung kann die Förderdauer auf max. 4 Jahre ausgeweitet werden. Für die Zeit des Mutterschutzes gibt es die Option, die Förderung darüber hinaus um 3 weitere Monate zu verlängern.
Dienstleistung:
Grundstipendium monatlich1.550,00EUR
Forschungskostenpauschale monatlich100,00EUR
 
Einreichtermin:
01. 06. 2024
zuletzt Auswahlentscheidung im Oktober 2024
01. 11. 2024
zuletzt Auswahlentscheidung März 2025
 
Hinweise zur Bewerbung:
Das Cusanuswerk bietet Studierenden und Promovierenden eine monatliche finanzielle Förderung. In der Promotionsförderung besteht diese aus einem einkommensunabhängigen Stipendium und einer Forschungskostenpauschale. Das Stipendium wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gewährt.

Bewerben können sich Promovierende aller Fachrichtungen (mit Ausnahme der Humanmedizin), deren Dissertationsvorhaben sich in der Anfangsphase befinden. Eine engagierte Zugehörigkeit zur katholischen Kirche wird vorausgesetzt.

Antragsberechtigt sind:
- hervorragende fachliche Leistungen und interdisziplinäres Interesse
- ausgeprägtes gesellschaftliches Verantwortungsbewusstsein, ehrenamtliches Engagement, Kreativität, Offenheit und Reflexionsvermögen
- Mitgliedschaft in der katholischen Kirche (Bewerberinnen und Bewerber, die einer nicht-unierten orthodoxen oder altorientalischen Kirche angehören, ist eine Bewerbung nach Einzelfallprüfung möglich), ein gelebter christlicher Glaube und die Bereitschaft, die Kirche mitzugestalten.
- Abitur oder Hochschulzugangsberechtigung, die zum Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule berechtigt

Weitere Informationen
 
Letzte Änderung:
14.11.2024
 
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