Die Arbeiterkammer Steiermark fördert eingereichte und approbierte Bachelor-, Diplom-, Masterarbeiten und Dissertationen. Sie müssen an einer österreichischen Hochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule im Rahmen eines ordentlichen bzw. ordentlich konsekutiven Studiums zwischen August des Vorjahres und Juli des laufenden Jahres erstellt und bereits approbiert worden sein. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss den Hauptwohnsitz in der Steiermark haben und eine österreichische Hochschule besucht haben. Er/sie selbst oder ein Elternteil muss Mitglied der Arbeiterkammer Steiermark sein.
Folgende Themenbereiche kommen z. B. für eine Förderung durch die AK in Frage:
- Arbeits- und Sozialrecht
- Soziale Fragestellungen (Einkommensverteilung, Zugänge zum Arbeitsmarkt etc.)
- Vereinbarkeit Beruf und Familie
- Frauen- und Gleichstellungsthemen
- Wirtschaftliche Fragestellungen mit Arbeitnehmer/innenbezug (wirtschaftliche Mitbestimmung, EU-Erweiterung, Verkehr, Pendler/innen, Marktforschung etc. )
- Konsumentenschutz, Konsumentenerziehung, Verschuldung privater Haushalte
- Erwachsenenbildung, Berufsbildung, Arbeitswelt und Schule, Bildungspolitik
- Geschichte der Arbeit, der Arbeiterbewegung und ihrer Organisationen und ihrer Kultur
- Auswirkungen der neuen Informations- und Kommunikationstechniken auf die Arbeitssituation und den Arbeitsmarkt, Lohnsysteme
- Arbeitswissenschaft, Ergonomie, Arbeitssicherheit, Arbeit und Gesundheit
- Arbeitsmarkt und Qualifikationsbedarf