Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Film unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Experimentalfilme, Dokumentarfilme sowie Kurz- und Spielfilme, die vorrangig in Wien gedreht werden, gefördert. Im Bereich der Filmherstellung (Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung) liegt der Förderschwerpunkt bei kommerziell schwierigen Filmen.
Antragsberechtigt sind:
Juristische Personen mit Sitz in Wien
Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien
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