Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen des Internationalen Forschungsfonds für Deutschland und der Strategie Künstliche Intelligenz der Bundesregierung
Dauer:
5 Jahre
Dienstleistung:
Ein Preisgeld in Höhe von in der Regel 5 Millionen Euro für experimentell arbeitende bzw. 3,5 Millionen Euro für theoretisch arbeitende Wissenschaftler/innen.
Einreichtermin:
Jährlich (15. 04.)
Jährlich (15. 09.)
Einreichstelle:
Alexander von Humboldt-Stiftung, Jean-Paul-Str. 12, 53173 Bonn
Nominiert werden können in ihrem Fachgebiet weltweit führende, herausragend qualifizierte Forschende, die im Ausland tätig sowie wissenschaftlich etabliert sind und die in Deutschland auf einen Lehrstuhl berufbar wären. Vorschlagsberechtigt sind die Hochschulen in Deutschland.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland können eine Nominierung gemeinsam mit einer antragsberechtigten Hochschule initiieren. Die Nominierungen sind über die Rektor/innen bzw. die Präsident/innen der jeweiligen Hochschule sowie gegebenenfalls über die wissenschaftlichen Direktorate bzw. Vorstände der außeruniversitären Forschungseinrichtung an die Humboldt-Stiftung zu leiten.
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