Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Ernst Mach-Stipendium - Ukraine
Herkunftsland:
Ukraine
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
Maximal 10 Monate bis 28.02.2026
Im Juli und August gibt es keine Stipendienauszahlungen.
Dienstleistung:
Monatliche Stipendienrate: 715 Euro
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
 
Einreichtermin:
31. 03. 2025
23:59:59
Bewerbungsformular:
Der Link zum Online-Bewerbungsformular wird direkt an Stipendiatinnen und Stipendiaten per E-Mail zugeschickt.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Ukraine Sonderförderung
  • Unterstützung beim Abschluss bzw. bei der Fortsetzung des bereits in Österreich begonnenen Studiums sowie die Aufnahme eines Hochschulstudiums
  • Ausbildung bis zum ersten Studienabschluss in Österreich zur Erleichterung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt
  • Berufsqualifikation
  • Aufbau eines nachhaltigen Netzwerkes von Personen mit Bezug zu Österreich
Bewerben können sich im Programm befindliche Stipendiatinnen und Stipendiaten des Ernst Mach-Stipendiums – Ukraine. Dazu gehören:
a. Studierende, die in Österreich an einer öffentlichen Universität, Privatuniversität oder Privathochschule, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule ein Bachelor-, Diplom- oder Masterstudium absolvieren, oder darauf vorbereitet werden (Vorstudienlehrgang). Studien in kostenpflichtigen postgradualen Lehrgängen (wie LL.M., MBA usw.) werden nicht gefördert;
b. Studierende, die ein Doktoratsstudium in Österreich absolvieren.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
35 Jahre(geboren am oder nach dem 1. Oktober 1989)

Sprachkenntnisse:
sehr gute Kenntnisse der englischen und/oder deutschen Sprache.

FAQs - Häufig gestellte Fragen [https://oead.at/de/nach-oesterreich/stipendien/ernst-mach-stipendien/faq-ernst-mach-ukraine]: Bitte lesen Sie unsere Antworten auf wichtige Fragen zur Bewerbung und den Bewerbungsvoraussetzungen für dieses Stipendium.

Bewerbungsdokumente
Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:

a. Studierende (im Bachelor-, Diplom-, Masterstudium oder im Vorstudienlehrgang):
  • Studienbestätigung für das aktuelle Semester oder die Anmeldebestätigung des Vorstudienlehrgangs
  • Bestätigung über positiv abgelegte Prüfungen in Österreich im letzten Semester. Es sind Prüfungen im Ausmaß von mindestens 16 ECTS-Punkten im letzten Semester nachzuweisen oder Erfolgsnachweise des Vorstudienlehrgangs vorzulegen.
b. Studierende, die ein Doktoratsstudium in Österreich absolvieren:
  • Studienbestätigung für das aktuelle Semester
  • Bestätigung der Betreuung über positiven Fortgang der Dissertation

Allgemeine Hinweise:
  • Neubewerbungen sind nicht möglich.
  • Die Frist für die Nachreichung der Nachweise für die Wiederholungsprüfungen ist jeweils der 15. Mai bzw. 15. Dezember.
  • Es gilt die Maximaldauer der Förderung laut der Sonderrichtlinie "Ernst Mach Stipendium-UKRAINE", in der geltenden Fassung.
  • Im Rahmen dieses Programms kann nur das aktuell angestrebte und durchgehende Studium in Österreich gefördert werden.
  • Bitte beachten Sie die Regelung zur Berichtspflicht am Ende dieser Seite.
  • Bewerberinnen und Bewerber müssen bereits zum Studium zugelassen sein.
  • Es gelten die Aufnahmebestimmungen der jeweiligen österreichischen Hochschule.
  • Auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort in Österreich anwesend zu sein, um ihrer Studientätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann ein verbessertes Ansuchen vor Abschluss des Einreichtermins eingereicht werden.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/ .
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt in Österreich bzw. an der Zieleinrichtung möglich ist. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Den Förderungsnehmenden ist keinerlei nicht wissenschaftliche Erwerbstätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2025 551,10 Euro) gestattet. Geringfügige Tätigkeiten müssen dem OeAD nicht gemeldet werden.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, spätestens vier Wochen nach Semesterende und vor der Auszahlung der letzten Stipendienrate unaufgefordert Erfolgsnachweise des Vorstudienlehrganges bzw. den Nachweis über erfolgreiche Prüfungen im Umfang von mindestens 16 ECTS-Punkten (pro Semester) vorzulegen. Doktoratsstudierende müssen den Bericht des Betreuenden über den Fortgang des Dissertationsvorhabens vorweisen. Andernfalls liegt ein Einstellungs- und Rückforderungsgrund vor.

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation. Dieser regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: www.oead.at/stipendienbedingungen

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBI.I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung, die subsidiär anwendbar ist
OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm „Ernst Mach-Stipendium-UKRAINE" des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (2024-2026) in der geltenden Fassung [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/IHK/MPC/SRL_Ukraine_fuer_24-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf ]

Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass 2025-0.088.523

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Svitlana Petrashko, MA; Dariia Kustova, BA
T +43 1 53408-500 (Mo-Fr von 9.30-12.00 Uhr und von 14.00-15.00 Uhr)
E mach-ukraine@oead.at
H https://oead.at
Weitere Informationen & FAQs
 
Letzte Änderung:
04.02.2025
 
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