Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Semesterstipendien und Stipendien für kurzfristige Aufenthalte der AKTION Österreich-Tschechien (CZ nach A)
Herkunftsland:
Tschechische Republik
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Graduates
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich - Tschechische Republik
Dauer:
1 bis 5 Monate für Diplom-, Master- bzw. PhD-Studierende bzw. 1 bis 3 Monate für Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Kontingent:
abhängig vom Budget der "AKTION"
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1. Monatliche Stipendienrate: für Wissenschafterinnen und Wissenschafter: EUR 1.250,--
Monatliche Stipendienrate für Studierende und Graduierte: EUR 1.250,-- (Auszahlung durch die OeAD-GmbH)

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
a. OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/2025 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
Die Kosten für die Unterbringung sind von der Stipendiatin bzw. vom Stipendiaten zu bezahlen.

b. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Österreich sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.

3. Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.
 
Einreichtermin:
15. 10. 2024
für Aufenthalte im Sommersemester 2025
Direkt bewerben
Einreichstelle:
Die Einreichung erfolgt online.

Die Einreichung ist ca. 3 Monate vor dem Einreichtermin möglich, d. h. das Online-Bewerbungsfomular wird ca. 3 Monate vor dem Einreichtermin freigeschaltet.

Die Ausschreibung auf Tschechisch finden Sie auf der Webseite der AKTION [https://www.dzs.cz/program/aktion-ceska-republika-rakousko/vyjezdy-pobyty#studenti-vs] in den International Offices tschechischer Universitäten.

Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie folgende Dokument hoch:
  • 1 Betreuungszusage einer Lehrenden oder eines Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität über die wissenschaftliche Betreuung während des Gastaufenthaltes.
  • 2 Empfehlungsschreiben von Lehrenden tschechischer Hochschuleinrichtungen (auf Deutsch oder Englisch). Medizinstudierende, die keine Abschlussarbeit verfassen, benötigen für die Bewerbung eine Bestätigung des Heimatsinstitutes, dass sie als Kandidatinnen oder Kandidaten für eine weitere wissenschaftliche Karriere aussichtsreich sind.
  • Studienerfolgsnachweis für noch nicht abgeschlossene Studienabschnitte (auf Deutsch oder Tschechisch mit deutscher bzw. englischer Übersetzung; Diplomprüfungszeugnis mit deutscher bzw. englischer Übersetzung oder Diploma Supplement für abgeschlossene Studienabschnitte; Studienbestätigung bei Doktoratsstudierenden und PhDs ohne immanente Prüfungen mit Übersetzung ins Deutsche/Englische. Zum Zeitpunkt der Stipendienauswahl müssen die Bewerbungsunterlagen noch nicht amtlich beglaubigt sein.
  • Das unterschriebene Evidenzformular auf Tschechisch ist dem Bewerbungsformular beizufügen; für Studierende: Das Evidenzformular kann nur dann akzeptiert werden, wenn es vom International Office oder Studienreferat Ihrer Heimatsuniversität in der Tschechischen Republik bestätigt wird.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Unterstützung beim Abschluss der Master-/oder Doktorarbeit, sowie wissenschaftlicher Forschungen.

Dieses Stipendium wird für Arbeiten an der Diplom-, Master- oder für die Dissertationsarbeit für die Dauer von 1 - 5 Monate (Ausnahme für Medizinstudierende im Magisterstudium) bzw. für Wissenschafterinnen und Wissenschafter für kurzfristige Forschungsaufenthalte für die Dauer von 1 - 3 Monate ausgeschrieben.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die an einer der antragsberechtigten Institutionen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] studieren, lehren oder forschen und bereits seit mehr als zwei Semestern an der jeweiligen Universität studieren (bisherige Studiendauer: mind. 2 Semester an der jeweiligen Universität, mind. 8 ECTS pro Semester - Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer).

Zielinstitution sind öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogsiche Hochschulen sowie akkreditierte Privatuniversitäten in Österreich. Siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

Zusätzlich können Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist jedoch eine Betreuungszusage einer Lehrenden oder eines Lehrenden an der österreichischen Zieluniversität über die wissenschaftliche Betreuung während des Gastaufenthaltes notwendig.

Das Stipendium kann nur 1x innerhalb des Masterstudiums und 1x innerhalb des PhD-Studiums zuerkannt werden und kann nicht verlängert werden.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Studierende, die in Österreich lediglich Vorlesungen absolvieren wollen, können sich im Rahmen der übrigen Mobilitätsprogramme (ERASMUS, CEEPUS) bewerben; bei diesen Stipendienprogrammen ist die Frage der Anerkennung der Studienleistungen automatisch gewährleistet.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD-GmbH Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Die Auswahl erfolgt anhand der online-Bewerbungsunterlagen durch die Stipendienauswahlkommission im Auftrag des Leitungsgremiums der AKTION Österreich – Tschechische Republik (Vertreter der zuständigen Ministerien, Universitäten beider Länder). Das Begutachtungsverfahren wird jeweils bis Ende April bzw. bis Mitte Dezember abgeschlossen sein.
Die Auswahl erfolgt auf Grund der Qualität der Bewerbung und orientiert sich an den zur Verfügung
stehenden Mitteln.
5. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION.

Die Ergebnisse werden auch per E-Mail zugesandt.

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen, Annahmeerklärung), welcher von der OeAD GmbH/Mobilität und Kooperation ausgestellt wird, regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Fördrung; Höhe der Fördrung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitsplichten am Studienort; Leistungsnachweis; Berichtspflicht; Datenschutz.
Details siehe: https://oead.at/de/nach-oesterreich/scholars/vor-der-anreise/stipendienbedingungen

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der OeAD-GmbH einen Bericht zu übermitteln. Weiters ist die Stipendiatin bzw. der Stipendiat verpflichtet einen kompletten bzw. ergänzten Abschlussbericht dem Programmbüro in Prag per E-Mail (aktion@dzs.cz) innerhalb eines Monats nach dem Abschluss des Stipendienaufenthaltes einzureichen. Die Stipendienschlussberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGB. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Kulturabkommen Österreich - Tschechische Republik BGBl III/38/2009
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBI. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. Paragraph 5 ARR 2014 (BGBI II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Erlass GZ BMBWF-2023-0.454.949

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
aktion.dzs.cz

OeAD-GmbH
Andreas Szelegowitz
T: +43 732 2468 3267
E: Andreas.Szelegowitz@oead.at
www.oead.at/aktionen
 
Letzte Änderung:
09.07.2024
 
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