Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Aktion Österreich - Slowakei: Projektförderung (SK nach A)
Herkunftsland:
Slowakei
Zielland:
Österreich
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsförderung
Finanzierung:
International
Zielgruppe:
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Wiss. Einrichtungen / Unternehmen
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation bzw. SAIA, n. o., im Auftrag und aus Mitteln der Aktion Österreich- Slowakei
Dauer:
je nach Förderart: 12 Monate bis 36 Monate
Bei „Gezielter Projektförderung“ bis zu 36 Monate (Genehmigung jeweils für 12 Monate, nach Zwischenbericht, weitere 12 Monate möglich)
Bei „Initiativprojekten“ maximal 12 Monate
Dienstleistung:
Maximale Förderung bei
  • Gezielter Projektförderung: EUR 60.000,-- (maximal EUR 20.000,-- pro Jahr)
  • Initiativprojekten: EUR 6.000,-- pro Jahr

Projektkategorien:

I. Gezielte Projektförderung der Aktion:
Im Rahmen dieser Förderung können beantragt werden:
  1. österreichisch-slowakischen Sommersprachkursen („Sommerkollegs“)
  2. österreichisch-slowakischen Trainings
  3. gemeinsam betreute Doktorate
II. Initiativprojektförderung der Aktion:
Die Projektpartner können die Themen und Aktivitäten frei wählen, diese müssen jedoch im Einklang mit den Zielen der Aktion stehen.
 
Einreichtermin:
15. 10. 2024
für Projekte aus der Kategorie I) Gezielte Projektförderung und II) Initiativprojektförderung
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Ein gemeinsamer Projektantrag ist online auf www.scholarships.at auszufüllen.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Bewerben können sich:
Antragstellende bzw. Projektpartnerinnen bzw -partner können auf österreichischer Seite Angehörige öffentlicher Universitäten, Privatuniversitäten, der Fachhochschulen bzw. der Pädagogischen Hochschulen (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) und der Österreichischen Akademie der Wissenschaft sein, auf slowakischer Seite von staatlichen und öffentlichen Universitäten (https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) und der Slowakischen Akademie der Wissenschaften.

Bei Privatuniversitäten gilt, dass lediglich Personen nicht jedoch die Institution gefördert werden dürfen.
Partnerinnen und Partner können in beiden Ländern Angehörige von Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen (Forschungs-)Einrichtungen sein, wenn dies für das Projekt notwendig ist.

Der Projektbeginn kann frühestens vier Monate nach dem jeweiligen Einreichtermin angesetzt werden.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

für weitere Informationen folgen Sie bitte dem Link: https://www.aktion.saia.sk/de/main/projekte-der-aktion/

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014):
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik BGBl III/Nr. 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949

weitere Informationen erteilen:
Bereich Mobilität und Kooperation
der OeAD-GmbH
Stephan Bodinger
Ebendorferstraße 7
A-1010 Wien
T +43 1 53408-408
E stephan.bodinger@oead.at
https://oead.at/de/

und
die Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei:
SAIA, n. o. (Slowakische Akademische Informationsagentur)
Mgr. Kristína Sallerová
Sasinkova 10
SK-812 20 Bratislava 1
T +421/2/5930 4700
E kristina.sallerova@saia.sk
www.aktion.saia.sk
 
Letzte Änderung:
19.08.2024
 
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