Zielsetzung:
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch Unterstützung beim Abschluss der Master-/oder Doktorarbeit, sowie wissenschaftlicher Forschungen oder Absolvierung eines DaF-Praktikums.
Dieses Stipendium wird für Arbeiten an der Diplom-, Master- oder für die Dissertationsarbeit für die Dauer von 1 - 5 Monate (Ausnahme für Medizinstudierende im Magisterstudium) bzw. für Wissenschafterinnen und Wissenschafter für kurzfristige Forschungsaufenthalte für die Dauer von 1 - 3 Monate ausgeschrieben.
Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind alle Staatsbürgerinnnen und Staatsbürger, die an einer der antragsberechtigten Institutionen studieren, lehren oder forschen und bereits seit mehr als zwei Semestern an der antragsbereichtigten Instution studieren (bisherige Studiendauer: mind. 2 Semester an der jeweiligen Universität, mind. 8 ECTS pro Semester- Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer). Antragsberechtigte Institutionen sind öffentliche bzw. staatliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen, sowie akkreditierte Privatuniversitäten. Siehe
In der Tschechischen Republik können Studien- und Forschungsaufenthalte nur an den
öffentlichen Hochschulen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] gefördert werden.
Studierende, die in Tschechien lediglich Vorlesungen absolvieren wollen, können sich im Rahmen der übrigen Mobilitätsprogramme (ERASMUS, CEEPUS) bewerben, bei diesen Stipendienprogrammen ist die Frage der Anerkennung der Studienleistungen automatisch gewährleistet.
Studierende, die noch nicht ihren Bachelor abgeschlossen haben, sind von der Bewerbung ausgeschlossen. Als Ausnahme gelten hierfür DAF-Praktikantinnen und DAF-Praktikanten nach Tschechien.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontigent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
4. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
5. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
6. Studienbeitragbefreiung: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden auf Antrag an das Rektorat der zuständigen Universität zu erlassen.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der
OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].