Zielsetzung:
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses
- Förderung von Studienerfahrung im fremdsprachigen Ausland
Bewerben können sich:
Um diese Forschungsstipendien können sich
Doktoratsstudierende (PhD.-Studierende) aus öffentlichen bzw. privaten Universitäten, Fachhochschulen (
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) oder aus der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bewerben, die zum Einreichtermin mindestens ein Semester ihres PhD.-Studiums abgeschlossen haben.
Der Aufenthalt muss klar mit dem Dissertationsthema der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten zusammenhängen und so geplant werden.
Slowakische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in der Slowakei haben und an einer österreichischen Hochschule studieren, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in der Slowakei nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen.
Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden.
Der Aufenthalt kann erst drei Monate nach dem Einreichtermin geplant werden.
Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Zielinstitution:
Das können auf slowakischer Seite öffentliche, staatliche und private Universitäten bzw. Hochschulen (
https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) oder Institute der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Betreuungszusage einer dieser Institutionen notwendig.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.
Allgemeine Hinweise:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
- Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter
https://oead.at/datenschutz/.