Informationen in ungarischer Sprache finden Sie unter:
www.omaa.huDer Antrag muss mindestens 3 Wochen vor dem geplanten Beginn eingereicht werden. Pro Jahr ist nur ein Kurzaufenthalt möglich.
Zielsetzung:
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
Zielinstitution:
Weiters die Österreichische Akademie der Wissenschaften und weitere wissenschaftliche Einrichtungen wie Archive, Bibliotheken, Museen.
Antragsberechtigt:
Bewerben können sich Doktoratsstudierende, weiters Angehörige der staatlichen Universitäten und Hochschulen in Ungarn
und Angehörige aller Einrichtungen, die Teile der Ungarischen Akademie der Wissenschaften waren mit allen Forschungsstellen, auch die Bibliothek der ehemaligen UAW, sowie die ehemaligen Institute des Eötvös Loránd Kutatási Hálózat (Eötvös Loránd Forschungsnetzes) heute: Ungarisches Forschungsnetz, weiters folgender Einrichtungen in Ungarn :
- Nationalbibliothek Széchenyi
- Ungarisches Nationalmuseum
- Ungarisches Nationalarchiv mit allen Zweigarchiven
- VERITAS Institut für Geschichtsforschung
- Institut und Archiv für Erforschung der Wende für Kurzaufenthalte im jeweils anderen Land z.B. für Teilnahme an Fachkongressen, Tagungen und für Kontaktaufnahmen.
Allgemeine Hinweise:
Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet nach Abschluss des Auslandsaufenthaltes der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.
Rechtsgrundlagen in Österreich:
- Bundesministeriengesetz 1986 (in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017)
- Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
- Erlass GZ 2023-0.454.949