Das Bewerbungsformular ist in deutscher Sprache auszufüllen.
Publikationen und Kurzbeschreibung des Besuches, zu besuchender Partner im anderen Land, bei PhD Studierenden und Assistenten Empfehlungsschreiben der Lehrstuhlleitung
Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufenthaltes eingereicht werden. Pro Jahr ist nur ein Aufenthalt möglich.
Zielsetzung:
- Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Antragsberechtigt:
Antragstellende können Doktoratsstudierende, Lehrende und Forschende der österreichischen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten (siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) weiters Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen wie von Archiven, Museen, Bibliotheken für Kurzaufenthalte im jeweils anderen Land z.B. für Teilnahme an Fachkongressen, Tagungen und für Kontaktaufnahmen sein.
Zielinstitutionen: Ungarische Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen
Allgemeine Hinweise:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms / der Aktion abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.
Rechtsgrundlagen in Österreich:
- Bundesministeriengesetz 1986 (in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017)
- Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
- Erlass GZ 2023-0.454.949