Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Stipendium der Aktion Österreich-Ungarn für Kurzaufenthalte (A nach H) 2024/25
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Ungarn
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
Stiftung Aktion Österreich-Ungarn
Dauer:
Max. 5 Tage
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel notwendig!
  1. Stipendienrate: Max. 5 Tage Aufenthaltskosten für Aufenthalte der Österreicher nach Ungarn (5 x EUR 130,--).
  2. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Mitgliedstaaten sollten Sie daher die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  3. Für die Organisation einer Unterkunft ist durch die Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst Sorge zu tragen.
  4. Kein Reisekostenzuschuss!
 
Einreichtermin:
Jederzeit
Laufend im Jahr 2024
Direkt bewerben
Einreichstelle:
Bewerbungsformular:
Das Bewerbungsformular ist in deutscher Sprache auszufüllen!
 
Hinweise zur Bewerbung:
Das Bewerbungsformular ist in deutscher Sprache auszufüllen.

Publikationen und Kurzbeschreibung des Besuches, zu besuchender Partner im anderen Land, bei PhD Studierenden und Assistenten Empfehlungsschreiben der Lehrstuhlleitung
Der Antrag muss mindestens drei Wochen vor dem geplanten Beginn des Aufenthaltes eingereicht werden. Pro Jahr ist nur ein Aufenthalt möglich.

Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
- Antragsberechtigt:
Antragstellende können Doktoratsstudierende, Lehrende und Forschende der österreichischen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten (siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) weiters Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Österreichischen Akademie der Wissenschaften und weiterer wissenschaftlicher Einrichtungen wie von Archiven, Museen, Bibliotheken für Kurzaufenthalte im jeweils anderen Land z.B. für Teilnahme an Fachkongressen, Tagungen und für Kontaktaufnahmen sein.
Zielinstitutionen: Ungarische Hochschuleinrichtungen und Forschungseinrichtungen
(siehe: http://omaa.hu/dok/palyazatra_jogosultak_mo_2023-2024.pdf)

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget des Programms / der Aktion abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Stipendiatinnen und Stipendiaten innerhalb von 2 Wochen nach Eingang des Antrages von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
- Bundesministeriengesetz 1986 (in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017)
- Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
- Erlass GZ 2023-0.454.949
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt anhand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
  1. Formalprüfung
    Formale Kriterien:
    Publikationen und Kurzbeschreibung des Besuches, zu besuchender Partner im anderen Land
    Im Falle von PhD-Studentinnen und Assistenten Empfehlung des Lehrstuhlleiters / der Lehrstuhlleiterin in deutscher Sprache
  2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
  3. Prüfung und Bewertung durch die gemischte Stipendienkommission der Aktion Österreich-Ungarn
  4. Letztentscheidung durch das Kuratorium der Aktion Österreich-Ungarn
Sonstige Information:
Zusätzliche Informationen in Ungarn erteilt die Aktion Österreich-Ungarn
Osztrák-Magyar Akció Alapítvány
H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
Postanschrift/Postacím: H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
T +361-266-7475
E omaa@omaa.hu
www.omaa.hu
 
Letzte Änderung:
19.12.2023
 
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