Zielsetzung:
Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.
Lehrer an öffentlichen Hochschulen in Tschechien haben die Möglichkeit, zweimal jährlich (Einreichtermine: 15. 3. und 15. 10.) einmonatige Forschungsstipendien zu beantragen.
Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die an einer der
antragsberechtigten Institutionen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] lehren oder forschen. Zielinstitution sind öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen sowie akkreditierte Privatuniversitäten in Österreich. Siehe
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html
Zusätzlich können Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist jedoch eine Betreuungszusage der österreichischen Forschungspartnerin bzw. des österreichischen Partners notwendig.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlangen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der
OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].