Die Kulturabteilung vergibt im Bereich Film unter anderem Einzelförderungen und Gesamtförderungen. Es werden Experimentalfilme, Dokumentarfilme sowie Kurz- und Spielfilme, die vorrangig in Wien gedreht werden, gefördert. Im Bereich der Filmherstellung (Projektentwicklung, Herstellung, Verwertung) liegt der Förderschwerpunkt bei kommerziell schwierigen Filmen.
Antragsberechtigt sind:
- Juristische Personen mit Sitz in Wien
- Eingetragene Personengesellschaften mit Sitz in Wien
- Einzelunternehmen mit Sitz in Wien
- Natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, mit Hauptwohnsitz in Wien