Nominiert werden können in ihrem Fachgebiet weltweit führende, herausragend qualifizierte Forschende, die im Ausland tätig sowie wissenschaftlich etabliert sind und die in Deutschland auf einen Lehrstuhl berufbar wären. Vorschlagsberechtigt sind die Hochschulen in Deutschland.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in Deutschland können eine Nominierung gemeinsam mit einer antragsberechtigten Hochschule initiieren. Die Nominierungen sind über die Rektor/innen bzw. die Präsident/innen der jeweiligen Hochschule sowie gegebenenfalls über die wissenschaftlichen Direktorate bzw. Vorstände der außeruniversitären Forschungseinrichtung an die Humboldt-Stiftung zu leiten.