Zielsetzung:
Das Franz Werfel-Stipendienprogramm ist ein Exzellenzprogramm zur Förderung der Forschung und Lehre im Bereich der österreichischen Literatur, der wissenschaftlichen Zusammenarbeit sowie des Aufbaus eines internationalen Netzwerks von engagierten Germanistinnen und Germanisten im Bereich der österreichischen Literatur.
Zielgruppe:
Bewerben können sich überdurchschnittlich qualifizierte Personen, bevorzugt mit Lehrerfahrung und Anstellung an einer Universität, die sich schwerpunktmäßig mit österreichischer Literatur befassen.
Dies sind:
Postdoktorandinnen und Postdoktoranden sowie Doktorats- bzw. PhD-Studierende aus Hochschulsystemen, die das Instrument der Habilitation nicht vorsehen.
Bei der Einschätzung der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber für das Werfel-Stipendienprogramm wird auch die bisherige Lehr- und Publikationstätigkeit bewertet.
Personen, die nicht sicher sind, ob sie über eine ausreichende Qualifikation verfügen, wird eine gleichzeitige Bewerbung um ein Ernst-Mach-Stipendium empfohlen. Dies schließt eine spätere Bewerbung um ein Werfel-Stipendium nicht aus.
Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich gelebt/studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.
Werfel-Stipendiatinnen und -Stipendiaten können als Gastforscherinnen bzw. Gastforscher an Instituten arbeiten und Spezialstudien in Bibliotheken, Archiven oder an Forschungseinrichtungen durchführen.
Altersgrenze:
keine. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, es fokussiert hingegen nicht auf lebensbegleitendes Lernen; daher sollte der Stipendienaufenthalt in den Anfangsjahren der wissenschaftlichen Laufbahn stattfinden.
Bewerbungsunterlagen:
- Zwei Empfehlungsschreiben von habilitierten oder gleichwertig anzuerkennenden Universitätslehrenden, die nicht die wissenschaftliche Betreuung in Österreich zugesagt haben. Die Empfehlungsschreiben können frei formuliert sein, müssen Briefkopf, Datum, Unterschrift der Empfehlenden oder des Empfehlenden und Stempel aufweisen und dürfen bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate sein.
- Betreuungszusage einer bzw. eines habilitierten Institutsangehörigen an der österreichischen Zielinstitution (in begründeten Fällen ist auch eine Doppelbetreuung möglich)
- Gegebenenfalls Liste mit den Titeln der geleiteten Lehrveranstaltungen
- Gescannte Reisepasskopie (Seite mit Namen und Foto)
- Gescannte Kopie des Hochschulabschlusszeugnisses über das absolvierte Diplom-, Master-, PhD- und/oder Doktoratsstudium
- Vollständige Publikationsliste uploaden (im Formular: Angabe der fünf wichtigsten Publikationen)
- Gegebenenfalls Nachweis einer Anstellung an einer Hochschule
- Gegebenenfalls Nachweis einer Lehrtätigkeit
nur für PraeDocs:
9. Nachweis über das aktuelle PhD- bzw. Doktoratsstudium
Die vorherige Kontaktaufnahme mit einer Ausbildungs- oder Forschungseinrichtung in Österreich ist unbedingt notwendig.
Einreichtermine und Konsumationszeitraum:
- 1. März (Stipendienantritt: Juli bis Dezember)
- 15. September (Stipendienantritt: Jänner bis Juni)
Nachbetreuung:
Nach der Absolvierung von mindestens 12 Stipendienmonaten entscheidet die Franz Werfel-Stipendienkommission in Absprache mit der wissenschaftlichen Betreuerin oder dem wissenschaftlichen Betreuer über die Aufnahme in die Nachbetreuung. Nähere Informationen dazu erteilt die OeAD-GmbH (s.u.)
Allgemeine Hinweise:
- Bei allen Stipendien für Österreich gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium.
- Informationen für Personen, die in Österreich um Zulassung zum Studium ansuchen möchten: Der Studienbeitrag ist für die Semester, in denen nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von transnationalen EU-, staatlichen oder universitären Mobilitätsprogrammen absolviert werden, auf Antrag an das Rektorat der zuständigen öffentlichen Universität oder Pädagogischen Hochschule in Österreich zu erlassen. Allfällige Studienbeiträge an Fachhochschulen können vom Rektorat auf Antrag erlassen werden. Dies gilt nicht für Studiengebühren an Privatuniversitäten und Privathochschulen.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen zu den dann gültigen Ausschreibungsbedingungen eingereicht werden.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Es gelten die Aufnahmebedingungen der jeweiligen Hochschule.
- Für die zeitliche Planung des Aufenthaltes berücksichtigen Sie bitte, dass pro Kalenderjahr nicht mehr als 7 Stipendienmonate konsumiert werden sollten.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter
https://oead.at/de/datenschutz .