Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Marietta Blau-Stipendium für Minnesota
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Vereinigte Staaten von Amerika
Fachbereich:
Sozialwissenschaften
Psychologie, Wirtschaftswissenschaften, Erziehungswissenschaften, Soziologie, Rechtswissenschaften, Politikwissenschaften, Andere und interdisziplinäre Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postgraduierte
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
10 Monate
Kontingent:
1
Dienstleistung:
Monatlicher Stipendienbeitrag: 1.800 Euro
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich
Die Kosten für Unterkunft sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bezahlen.
Kein Reisekostenzuschuss vom BMBWF
Nach Ankunft in Minnesota werden der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten, bei Vorlage der entsprechenden Belege an das Center for Austrian Studies (CAS), die Reisekosten zurückbezahlt. Das CAS begleicht auch die Kosten für die Prämien einer Kranken- bzw. Unfallversicherung in Minnesota.
Einreichtermin:
01. 02. 2025
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich elektronisch unter www.scholarships.at
Das Bewerbungsformular ist in englischer Sprache auszufüllen!
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit österreichischen Universitäten
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit der Österreich-Zentren untereinander
Stipendium zum Studium am Center for Austrian Studies an der University of Minnesota für ein "Marietta Blau-Stipendium für Minnesota"; zur Forschung für die Dissertation mit einem thematischen Schwerpunkt aus Wirtschafts-, Sozial-, Geisteswissenschaften oder Musikwissenschaft (egal, welcher Fakultät die Studierende bzw. der Studierende zuzuordnen ist).
Im Rahmen des Stipendiums wird von der Stipendiatin/dem Stipendiaten die Mitarbeit am Center for Austrian Studies in verschiedensten Bereichen erwartet. Von der Studierenden bzw. dem Studierenden wird erwartet, dass sie bzw. er ein aktives Mitglied des Center for Austrian Studies wird und an diversen akademischen Programmen und Aktivitäten teilnimmt. Dies inkludiert die Partizipation an Vorträgen, Seminaren und Workshops. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist aufgefordert, der Leiterin bzw. dem Leiter des Zentrums in der Zusammenstellung, Formulierung, Planung, Organisation und/oder Berichtserstellung der am Center angebotenen Programme zu assistieren. Des Weiteren ist die Stipendiatin bzw. der Stipendiat dazu angehalten, während des Aufenthaltes ihr bzw. sein Dissertationsthema im Rahmen eines öffentlichen Vortrages zu präsentieren. Lehrveranstaltungen können gegebenenfalls als Gasthörerin bzw. Gasthörer besucht werden. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist nicht als ordentliche Hörerin bzw. ordentlicher Hörer inskribiert.
Das Stipendium dient der Optimierung der Doktorarbeit; daher muss der Stipendienaufenthalt vor Einreichen der Doktorarbeit abgeschlossen sein. Aufenthalte, die über das geplante Ende des Doktoratsstudiums hinausgehen, werden nicht gefördert.

Zielgruppe:
Hochqualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden, die an einer österreichischen öffentlichen Universität oder akkreditierten Privatuniversität für ein Doktorats- oder PhD-Studium (passend zur Ausrichtung des Center for Austrian Studies an der University of Minnesota) inskribiert sind.

Altersgrenze:
keine. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher
sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere
erwartbar bzw. möglich sein.

Bewerbungsvoraussetzungen:
  • An einer österreichischen öffentlichen Universität, akkreditierten Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium
  • Laufendes Doktorats-/PhD-Studium an einer österreichischen öffentlichen Universität oder akkreditierten Privatuniversität
  • Empfehlungsschreiben der Dissertationsbetreuerin bzw. des Dissertationsbetreuers
  • ausgezeichnete Englischkenntnisse (ev. TOEFL oder gleichwertige Prüfung)
  • ausgezeichnete Computerkenntnisse
  • Die Kandidatin bzw. der Kandidat darf sich zum Zeitpunkt der Stipendienzuerkennung noch nicht zur Realisierung des beabsichtigten Studienvorhabens im Ausland befinden und muss im Studienjahr der Bewerbung ihren bzw. seinen Lebensmittelpunkt in Österreich haben (d.h. keine Auslandsaufenthalte von mehr als 6 Monaten); ausgenommen OeAD-Lektorinnen und -lektoren

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen bzw. Bewerber:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer bzw. seiner Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmern ist keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit gestattet. Davon ausgenommen sind geringfügige wissenschaftliche/künstlerische Beschäftigungen im Bereich der Universitäten, Fachhochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern dies aufenthalts- und ausländerbeschäftigungsrechtlich zulässig ist (im Jahr 2024: maximal 518,44 Euro pro Monat). Geringfügige Tätigkeiten müssen dem OeAD nicht gemeldet werden.
  • Das Stipendium dient zur Abdeckung jener zusätzlichen Kosten, die aufgrund und während des Auslandsaufenthalts entstehen und ist daher in Österreich gemäß §3 Abs.1 Z.3 lit.d Einkommensteuergesetz steuerfrei.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten (möglicher Beginn: 16. August, 1. September oder 16. September).

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Förderungsvertrag bzw. Zuerkennung:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung, Höhe der Förderung, Auszahlungsmodalitäten, Anwesenheitspflichten am Studienort, Leistungsnachweis und Berichtspflicht, Datenschutz, Rückzahlungsverpflichtungen, sonstige Bedingungen und Auflagen.

DAS ZENTRUM FÜR ÖSTERREICH-STUDIEN (CENTER FOR AUSTRIAN STUDIES)
Das Zentrum für Österreich-Studien, das seit 1977 besteht, ist die zentrale Stelle in den USA für Studien über Österreich, das Habsburgerreich und seine mitteleuropäischen Nachfolgestaaten. Das Zentrum unterstützt finanziell die disziplinenübergreifende Forschung und akademische Ausbildung in den Geisteswissenschaften, den Sozialwissenschaften, den angewandten Wissenschaften, Betriebswirtschaft und der bildenden Kunst. Es dient durch seine Publikationen und Tagungen als zentrale Anlaufstelle für Informationen über interdisziplinäre Studien über Österreich und die Region und es bringt Institutionen und Wissenschafterinnen bzw. Wissenschafter in den Vereinigten Staaten mit ihren Pendants und Kolleginnen bzw. Kollegen in Österreich und Mitteleuropa in Kontakt.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/de/datenschutz
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren:
  1. Formal- und Plausibilitätsprüfung der Bewerbungsunterlagen
  2. Prüfung und Bewertung durch das Center for Austrian Studies an der University of Minnesota
  3. Reihung der Bewerberinnen bzw. Bewerber durch das Center for Austrian Studies
  4. Letztentscheidung und Zuerkennung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in/durch ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten mit einem Eurokonto, wird der Stipendienbeitrag direkt auf dieses Konto überwiesen.

Für Stipendiatinnen bzw. Stipendiaten, die kein Eurokonto haben, übernimmt das entsprechende Österreich-Zentrum die Auszahlung in der jeweiligen Landeswährung. Achtung: Kursschwankungen möglich!

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986, in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014, BGBl. II Nr. 208/2014, in der geltenden Fassung
OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, in der geltenden Fassung
Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, in der geltenden Fassung
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
Sonderrichtlinie für das Förderungsprogramm "Studienprogramme Outgoing" des Bundeministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung [https://oead.at/fileadmin/Dokumente/oead.at/ICM/MPC/SRL_OUTGOING_fuer_24-29_--_2024-05-28_genehmigt.pdf]
Genehmigung der Ausschreibung durch das BMBWF per Erlass GZ 2024-0.531.897

Mehr Informationen zum Center for Austrian Studies unter: https://cla.umn.edu/austrian

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Mobilität und Kooperation
Ebendorferstraße 7
1010 Wien, Österreich
T +43 1 534 08-445
E oesterreichzentren@oead.at
Letzte Änderung:
09.10.2024
Abfragedatum:
30.10.2024 15:02:25