Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Aktion Österreich - Slowakei: Stipendien für kurzfristige Aufenthalte (A nach SK)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Slowakei
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
SAIA, n. o., im Auftrag und aus Mitteln der Aktion Österreich - Slowakei
Dauer:
max. 3 Tage
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

1. Stipendienrate: EUR 90,-- pro Tag (max. 3 Tage) Auszahlung durch SAIA, n. o.

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
  • Die Unterkunft ist von der Stipendiatin bzw. vom Stipendiaten selbst zu organisieren und zu bezahlen.
  • Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
3. Reisekosten sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu übernehmen.
Einreichtermin:
Jederzeit
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Dem Bewerbungsformular sind folgende Dokumente beizulegen:
  • Einladung von der Zielorganisation (auf Deutsch oder Englisch)
  • Zustimmung der Herkunftsinstitution zum Aufenthalt (auf Deutsch oder Englisch)
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
Bewerben können sich:
Um dieses Stipendium können sich Doktoratsstudierende, Lehrende und Wissenschafterinnen bzw. Wissenschafter von öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen bzw. Pädagogischen Hochschulen (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html), sowie Forschende aus der Österreichischen Akademie der Wissenschaften bewerben.

Slowakische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in der Slowakei haben und an einer österreichischen Hochschule beschäftigt sind, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in der Slowakei nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindesten 100km (Fluglinie) liegen.

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Um dieses Stipendium können sich die Antragstellerin bzw. der Antragsteller frühestens 6 Monate nach dem Ende eines Aufenthalts, der von der Aktion mit einem Stipendium gefördert wurde, bewerben.

Die Aufenthalte können frühestens 60 Tage nach der Einreichung des Antrags stattfinden.

Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Zielinstitution:
Auf slowakischer Seite können die staatlichen, öffentlichen und privaten Universitäten bzw. Hochschulen, (https://www.portalvs.sk/en/informacie-o-vysokych-skolach) und Institute der Slowakischen Akademie der Wissenschaften sein. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Projektes notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine Einladung einer dieser Institutionen notwendig.

Das Stipendium kann für eine kurze Studienreise, bzw. ein Kontakttreffen mit Kolleginnen und Kollegen im Partnerland verwendet werden. Der Aufenthalt im Rahmen des Stipendiums darf nicht länger als 3 Tage dauern.

Das Stipendium kann nicht parallel mit einer Projektförderung durch die Aktion konsumiert oder mit einem anderen Stipendium kombiniert werden.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebenbeschäftigung in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:
  1. Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die SAIA erfolgt eine
  2. Plausibilitätsprüfung durch die Aktion Österreich – Slowakei.
  3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
  4. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich - Slowakei
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der SAIA, n. o.
Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik BGBl III/Nr. 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949

weitere Informationen erteilen:
die Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei
SAIA, n. o. (Slowakische Akademische Informationsagentur)
Mgr. Kristína Sallerová
Sasinkova 10
SK-812 20 Bratislava 1
T +421/2/5930 4700
E kristina.sallerova@saia.sk
www.aktion.saia.sk
Letzte Änderung:
15.01.2024
Abfragedatum:
30.10.2024 15:02:23