Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Einmonatige Stipendien für Universitätslehrende der AKTION Österreich-Tschechien (CZ nach A)
Herkunftsland:
Tschechische Republik
Zielland:
Österreich
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Forschungsstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Postgraduierte
Postdocs
Wissenschafterinnen und Wissenschafter
Fördergeber:
OeAD-GmbH/Mobilität und Kooperation im Auftrag und aus Mitteln der AKTION Österreich – Tschechische Republik
Dauer:
1 Monat
Kontingent:
abhängig vom Budget der "AKTION"
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
1. Monatliche Stipendienrate: EUR 1.250,-- (Auszahlung durch die OeAD-GmbH)

2. Unterstützung bei der Vermittlung von Unterkunft und Versicherung
a. OeAD student housing ist auf Wunsch bemüht, Stipendiatinnen und Stipendiaten eine Unterkunft (Studentenheim oder Wohnung) zu vermitteln. Monatliche Kosten: Im Regelfall derzeit rund EUR 300,-- bis EUR 800,-- (Richtwert: hängt vom Komfortwunsch der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten ab). Für die Vermittlung sind im Studienjahr 2024/2025 an OeAD student housing voraussichtlich monatlich EUR 21,-- als Verwaltungsabgeltung zu bezahlen.
Die Kosten für die Unterbringung sind von der Stipendiatin bzw. vom Stipendiaten zu bezahlen.

b. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in Österreich sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
Einreichtermin:
15. 10. 2024
zuletzt für Aufenthalte im Zeitraum von 01.02. bis zum 30.06.2025
Bewerbungsformular:
www.scholarships.at

Bitte füllen Sie das Online-Bewerbungsformular aus und laden Sie folgende Dokument hoch:

  • 1 Empfehlungsschreiben der Institutsvorständin bzw. des Institutsvorstandes oder der Departmentsleiterin bzw. des Departmentsleiters der Heimatuniversität zum Forschungsaufenthalt (Deutsch oder Englisch).
  • Ein Einladungsschreiben der österreichischen Partnerin bzw. des österreichischen Partners. Verwenden Sie, bitte, dafür das Formular Betreuungszusage, bzw. laden Sie die bisherige Korrespondenz hoch. Universitätslehrende, die Empfehlungen ausstellen, müssen mindestens um eine akademische Stufe höher qualifiziert sein als die Stipendienbewerber*innen.
  • Evidenzformular auf Tschechisch mit Originalunterschrift.
  • Bei wiederholter Bewerbung um dieses Stipendium sind die Abschlussberichte der vorangegangenen Forschungsaufenthalte als PDF-Datei hochzuladen.
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit.

Lehrer an öffentlichen Hochschulen in Tschechien haben die Möglichkeit, zweimal jährlich (Einreichtermine: 15. 3. und 15. 10.) einmonatige Forschungsstipendien zu beantragen.

Bewerben können sich:
Antragsberechtigt sind alle Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die an einer der antragsberechtigten Institutionen [https://www.msmt.cz/areas-of-work/tertiary-education/public-higher-education-institutions-websites?lang=2] lehren oder forschen. Zielinstitution sind öffentliche Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen sowie akkreditierte Privatuniversitäten in Österreich. Siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html

Zusätzlich können Arbeiten in Archiven, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen durchgeführt werden, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Vorhabens notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist jedoch eine Betreuungszusage der österreichischen Forschungspartnerin bzw. des österreichischen Partners notwendig.

Bewerberinnen und Bewerber dürfen in den sechs Monaten vor Stipendienantritt nicht in Österreich studiert/geforscht/wissenschaftlich gearbeitet haben. Personen, die sich bereits dauerhaft in Österreich aufhalten oder ihre akademische Ausbildung vorwiegend in Österreich absolviert haben, sind nicht antragsberechtigt.

Höchstalter zum Zeitpunkt der Bewerbung:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
1. Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d. h. auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget der AKTION abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlangen einzureichen.
2. Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studieren - und Forschungstätigkeit nachzugehen.
3. Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
4. Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
5. Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.

Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere Paragraph 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBI. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung auf der OeAD Webseite [https://oead.at/de/datenschutz].
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt an Hand der Bewerbungsunterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter
4. Die Auswahl erfolgt anhand der online-Bewerbungsunterlagen durch die Stipendienauswahlkommission im Auftrag des Leitungsgremiums der AKTION Österreich – Tschechische Republik (Vertreterinnen und Vertreter der Universitäten und zuständigen Ministerien beider Länder). Das Begutachtungsverfahren wird jeweils bis Ende Mai/Anfang Juni bzw. bis Ende Januar abgeschlossen sein.
Die Auswahl erfolgt auf Grund der Qualität der Bewerbung und orientiert sich an den zur Verfügung stehenden Mitteln.
5. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der AKTION

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen, Annahmeerklärung), welcher von der OeAD GmbH/Mobilität und Kooperation ausgestellt wird, regelt folgende Punkte: Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Berichtspflicht, Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Details siehe: https://oead.at/de/nach-oesterreich/scholars/vor-der-anreise/stipendienbedingungen

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums der OeAD-GmbH einen Bericht zu übermitteln. Gleichzeitig muss der Bericht dem Programmbüro der AKTION in Prag per E-Mail (aktion@dzs.cz) innerhalb eines Monates nach dem Abschluss des Stipendienaufenthaltes geschickt werden. Die Stipendienberichte (Abschlussberichte) werden auf der Webseite der AKTION veröffentlicht.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGB. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Kulturabkommen Österreich - Tschechische Republik BGBl III/38/2009
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBI. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. Paragraph 5 ARR 2014 (BGBI II Nr. 208/2014)
https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
Erlass GZ BMBWF-2023-0.454.949

Kontaktangabe:
Programmbüro der AKTION Österreich-Tschechische Republik
im DZS – Haus für internationale Zusammenarbeit
Na Porici 1035/4
110 00 Praha 1, Tschechische Republik
T: +420 221 850-506 / -513
E: aktion@dzs.cz
aktion.dzs.cz

OeAD-GmbH
Andreas Szelegowitz
T: +43 732 2468 3267
E: Andreas.Szelegowitz@oead.at
www.oead.at/aktionen
Letzte Änderung:
09.07.2024
Abfragedatum:
30.10.2024 15:02:18