Teilnahmeberechtigt sind Mitarbeiter/innen an österreichischen Hochschuleinrichtungen, insbesondere auch nichtlehrendes Personal.
Es werden Fortbildungsaufenthalte an Unternehmen, Bildungseinrichtungen oder Nichtregierungsorganisationen in einem anderen teilnehmenden Land gefördert. Finanziert werden Reise- und Aufenthaltskosten. Kurskosten können nicht abgerechnet werden. Die Teilnahme auf Konferenzen kann nicht gefördert werden.