Teilnahmeberechtigt sind Lehrende an österreichischen Hochschuleinrichtungen sowie ausländisches Personal von Unternehmen, das an österreichischen Hochschuleinrichtungen eine Lehrtätigkeit ausübt. Es sind zumindest acht Stunden Lehre pro Woche im Ausland zu erbringen.
Mit der Partnerhochschule, an der der Aufenthalt stattfindet, muss ein interinstitutionelles Abkommen bestehen. Im Falle von eingeladenem Personal aus ausländischen Unternehmen ist kein interinstitutionelles Abkommen erforderlich.
Es werden Lehraufenthalte an Partnerhochschulen im Ausland sowie von Lehrenden aus ausländischen Unternehmen, die an österreichischen Hochschuleinrichtungen eingeladen werden, gefördert. Finanziert werden Reise- und Aufenthaltskosten.