Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Stipendien für einen wissenschaftlichen Aufenthalt an taiwanesischen Hochschulen (Diplom- bzw. Masterstudierende)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Taiwan
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Semester- und/oder Jahresstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Graduates
Fördergeber:
Republik Österreich, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF);
Abwicklungsstelle: OeAD-GmbH, Agentur für Bildung und Internationalisierung, Bereich Mobilität und Kooperation
Dauer:
1 bis 4 Monate
Dienstleistung:
Neben der monatlichen Stipendienrate von EUR 1.000,-- kann ein Reisekostenzuschuss bis maximal EUR 1.500,-- bezahlt werden.
 
Einreichtermin:
01. 04. 2024
zuletzt
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Erwerb von Studienerfahrung im fremdsprachigen Ausland
Spezifische Hinweise:
Um diese Forschungsstipendien können sich Diplomstudiernde bzw. Masterstudierende (mit österreichischer bzw. mit einer Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates) österreichischer öffentlicher Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html
bewerben, die zum Einreichtermin mindestens erfolgreich ein Semester im 2. Abschnitt ihres Diplomstudiums bzw. mindestens ein Semester im Masterstudium abgeschlossen haben. Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens fünf ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.

Altersgrenze: es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn/wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Das Stipendium kann nicht verlängert werden. Das Stipendium kann nur einmal konsumiert werden (dieselbe Person kann nur einmal dieses Stipendium antreten).

Zielinstitution sind die taiwanesischen Hochschuleinrichtungen. Weiters können dies Archive, Bibliotheken, Museen oder Forschungseinrichtungen sein, deren Bestände, Forschungsergebnisse und Infrastruktur für die Durchführung des Studiums notwendig sind. Für die Stipendienbewerbung ist eine schriftliche Betreuungszusage einer dieser (Gast)Institutionen notwendig.

Das Stipendium wird nur für Studien-/Forschungsvorhaben zuerkannt, die in der beantragten Stipendienlaufzeit (max. 4 Monate) auch abschließbar sind.

Bewerbungsdokumente:
  • Lebenslauf (Englisch) mit einer genauen Beschreibung des bisherigen Studienverlaufs
  • Fundierter Studien- bzw. Forschungsplan (2 - 5 Seiten auf Englisch) für den Auslandsaufenthalt einschließlich einer Begründung, warum Taiwan für das Vorhaben ausgewählt worden ist.
  • 2 Empfehlungsschreiben (Englisch, frei formuliert, inkl. Datum, Briefkopf, Stempel und Unterschrift; nicht älter als 6 Monate) von Lehrenden an Universitäten bzw. Fachhochschulen (nach Möglichkeit habilitiert oder mit gleichwertiger Qualifikation), die die Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes bestätigen und über die wissenschaftliche oder künstlerische Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers, über die empfohlene Dauer sowie über ihre/seine Eignung für den zu fördernden Auslandsaufenthalt Auskunft geben.
  • Schriftliche Betreuungszusage der (Gast)Institution. Diese Bescheinigung kann frei formuliert werden, muss aber Briefkopf, Datum und Unterschrift der betreuenden Person aufweisen. (Achtung: Für die Bewerbung ist keine Zulassungsbescheinigung vorzulegen). Bewerberinnen/Bewerber im Rahmen eines institutionellen Austauschprogramms benötigen zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Nominierungsbestätigung ihrer Heimatinstitution in Österreich. Eine Betreuungszusage der Gastuniversität in Taiwan ist bis zur Ausstellung der Stipendiendokumente vorzulegen.
  • Ein Sammelzeugnis (Englisch) über sämtliche an der Universität oder Fachhochschule abgelegten Prüfungen sowie Kopien der Diplome und Abschlusszeugnisse.
  • Beilagen für künstlerische Studienrichtungen (z.B.: Skizzen für Architektur, Fotos für Malerei, Bildhauerei usw.).
Allgemeine Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Datenschutz: Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.
Auswahl:
Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Auswahl:
Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen in einem mehrstufigen Verfahren:
1. Formalprüfung
2. Plausibilitätsprüfung
3. Prüfung der Bewerbungen durch Fachgutachterinnen bzw. Fachgutachter
4. Letztentscheidung durch das BMBWF
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung sowie An- und Abreise möglich und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Auslandsaufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge des Auslandsaufenthalts sowie der An- und Abreise entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten unbedingt zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Der mit den ausgewählten Stipendiatinnen und Stipendiaten abzuschließende Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen, Annahmeerklärung) regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Das zum Zeitpunkt der Zuerkennung geltende Bundesfinanzgesetz
OeAD-Gesetz (BGBl. I Nr. 99/2008) in der geltenden Fassung
Forschungsorganisationsgesetz (BGBl. Nr. 341/1981) in der geltenden Fassung
Allgemeine Rahmenrichtlinien 2014 (BGBl. II Nr. 208/2014) in der geltenden Fassung
Sonderrichtlinien zur Umsetzung von Förderungsprogrammen gem. § 5 ARR 2014 (BGBl II Nr. 208/2014) in https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/HSMob/SRL.html
BMBWF Erlass GZ 2023-0.455.727

Kontakt bei der OeAD-GmbH:
Dipl.-Übers. Konstanze Pirker
T +43 (1) 53408-471
E konstanze.pirker@oead.at
 
Letzte Änderung:
28.02.2024
 
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