Zielsetzung:
- Förderung des Zieles der EU wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses
- Förderung der Verbesserung der Sprachkompetenz von Studierenden
Bewerben können sich:
Die Stipendien werden für die Teilnahme an der „Sommerschule für slowakische Sprache und Kultur – Studia Academica Slovaca“ vergeben (mehr Informationen auf
www.fphil.uniba.sk/sas). Die Sommerschule findet im August in Bratislava statt.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern an einer österreichischen öffentlichen Universität, einer österreichischen Privatuniversität oder an einer österreichischen Fachhochschule; das heißt, die erfolgreiche Absolvierung der nach dem Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen. Stipendien der Aktion werden nur an Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden von Universitäten sowie Fachhochschulen vergeben.
Bevorzugt werden Kandidatinnen und Kandidaten, die noch kein Sommersprachkursstipendium der Aktion im selben Studienabschnitt (Bachelor, Master) bezogen haben.
Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.
Slowakische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in der Slowakei haben und die an einer österreichischen Institution studieren, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in der Slowakei nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen.
Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.
Allgemeine Hinweise:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
- Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter
https://oead.at/datenschutz/.