Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Aktion Österreich - Slowakei: Sommersprachkursstipendium der Aktion (A nach SK)
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Slowakei
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Sommerstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Postgraduierte
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
SAIA, n. o., im Auftrag und aus Mitteln der Aktion Österreich - Slowakei
Dauer:
3 Wochen (abhängig von den Terminen der Kursveranstalter)
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!

Kursgebühren werden von der Aktion übernommen
Die Kursgebühren decken folgendes ab:
  • Unterricht
  • Verpflegung 3-mal täglich
  • Unterkunft
  • landeskundlicher Unterricht und Kulturprogramm – z. B. Ausflüge und Vorführungen, die im Rahmen des Kurses organisiert werden
Bemerkungen:
  • Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Staaten sollten Sie die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  • Reisekosten sind von den Stipendiatinnen und Stipendiaten selbst zu übernehmen.
 
Einreichtermin:
30. 04. 2024
Direkt bewerben
Bewerbungsformular:
Bewerbung erfolgt unter www.scholarships.at
Dem Bewerbungsformular sind folgende Dokumente beizulegen:
  • Motivationsschreiben für den Sprachkursaufenthalt
  • Ein Empfehlungsschreiben einer bzw. eines Hochschullehrenden oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. eines wissenschaftlichen Mitarbeiters (freiwillig)
  • Falls vorhanden: Kopie des Diploms und des Staatsprüfungszeugnisses nach höchsterreichter abgeschlossener Stufe des Hochschulstudiums
  • Bestätigung über das Studium an der Universität (von der Studienabteilung)
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des Zieles der EU wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung der Verbesserung der Sprachkompetenz von Studierenden
Bewerben können sich:
Die Stipendien werden für die Teilnahme an der „Sommerschule für slowakische Sprache und Kultur – Studia Academica Slovaca“ vergeben (mehr Informationen auf www.fphil.uniba.sk/sas). Die Sommerschule findet im August in Bratislava statt.

Die Antragstellerinnen bzw. der Antragsteller für ein Sommersprachkursstipendium können aus öffentlichen Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen (https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html) kommen.

Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern an einer österreichischen öffentlichen Universität, einer österreichischen Privatuniversität oder an einer österreichischen Fachhochschule; das heißt, die erfolgreiche Absolvierung der nach dem Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen. Stipendien der Aktion werden nur an Studierende und Doktorandinnen und Doktoranden von Universitäten sowie Fachhochschulen vergeben.

Bevorzugt werden Kandidatinnen und Kandidaten, die noch kein Sommersprachkursstipendium der Aktion im selben Studienabschnitt (Bachelor, Master) bezogen haben.

Antragsberechtigt sind prüfungsaktive (mindestens 5 ECTS im letzten Semester) oder forschungsaktive Studierende.

Slowakische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die einen festen Wohnsitz in der Slowakei haben und die an einer österreichischen Institution studieren, können ein Stipendium der Aktion für einen Aufenthalt in der Slowakei nur dann beziehen, wenn zwischen dem Ort ihrer Gastinstitution und dem Ort ihres festen Wohnsitzes mindestens 100km (Luftlinie) liegen.

Altersgrenze:
Es gibt keine Altersgrenze. Das Stipendium dient der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, daher sollte die mit Hilfe des Stipendiums angestrebte berufliche Laufbahn bzw. wissenschaftliche Karriere erwartbar bzw. möglich sein.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, nach Abschluss des Stipendiums einen Bericht zu übermitteln.

Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbes, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben.
  • Den Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit in der Slowakei gestattet. Eine Stipendiatin oder ein Stipendiat der Aktion darf während der Aufenthaltsdauer keine mit anderen öffentlichen Mitteln finanzierte Förderung für denselben Zweck in Anspruch nehmen.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort dauerhaft anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Für abgelehnte Ansuchen gibt es keine Verbesserungsmöglichkeit, jedoch kann beim nächsten Einreichtermin neuerlich ein verbessertes Ansuchen eingereicht werden.
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Datenschutz:
Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBl. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz, BGBl. I Nr. 99/2008, jeweils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/.
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt in mehreren Schritten:
1. Nach der formalen Prüfung der Anträge durch die SAIA erfolgt eine
2. Plausibilitätsprüfung durch die Aktion Österreich – Slowakei.
3. Prüfung und Bewertung durch Fachgutachterinnen und Fachgutachter. Nachstehende Kriterien werden der Prüfung der Anträge zugrunde gelegt:
a) Notwendigkeit des Auslandsaufenthaltes im Zuge der Ausbildung an der österreichischen Universität bzw. am österreichischen Fachhochschul-Studiengang.
b) Sprachliche und wissenschaftliche Qualifikation der Kandidatin bzw. des Kandidaten (bisheriger Studienverlauf: Dauer und Noten)
c) Zusammenhang zwischen der geplanten Sprachausbildung und dem Studienfach.
4. Letztentscheidung durch das Leitungsgremium der Aktion Österreich – Slowakei.
Sonstige Information:
BMBWF und OeAD übernehmen im Fall einer Gewährung eines Stipendiums keine Garantie, dass die An- und Abreise sowie ein Aufenthalt am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung möglich, sicher und gesundheitlich unbedenklich sind. Die Entscheidung über den tatsächlichen Antritt des Aufenthalts trifft die Stipendiatin bzw. der Stipendiat eigenverantwortlich. BMBWF und OeAD übernehmen – insbesondere auch im Fall der Reise in ein Land bzw. Gebiet mit Reisewarnung – keine Haftung für eventuell im Zuge der An- und Abreise sowie des Aufenthalts am Zielort bzw. an der Gasteinrichtung entstehende Komplikationen, daraus resultierende zusätzliche Kosten oder Schäden. Der Abschluss einer am Zielort gültigen und ausreichenden Kranken-, Unfall- und Rückholversicherung wird dringend empfohlen und obliegt der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten. Die jeweils aktuellen Bedingungen der Gasteinrichtung zur persönlichen Anwesenheit/Teilnahme sowie die aktuellen Einreisebedingungen der jeweiligen Zielstaaten sind unbedingt von der Stipendiatin bzw. dem Stipendiaten zu beachten, ebenso die Reisehinweise des österreichischen Bundesministeriums für Europäische und internationale Angelegenheiten (BMEIA).

Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennung, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten Stipendiatinnen und Stipendiaten von der SAIA, n. o.
Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Rechtsgrundlagen:
Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBl. I Nr. 164/2017
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik BGBl III/Nr. 170/2000
BMBWF Erlass GZ 2023-0.454.949

weitere Informationen erteilen:
die Geschäftsführung der Aktion Österreich - Slowakei
SAIA, n. o. (Slowakische Akademische Informationsagentur)
Mgr. Kristína Sallerová
Sasinkova 10
SK-812 20 Bratislava 1
T +421/2/5930 4700
E kristina.sallerova@saia.sk
www.aktion.saia.sk
 
Letzte Änderung:
04.12.2023
 
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