Zielsetzung:
- Förderung des Zieles der EU, wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll
- Förderung des gegenseitigen Verständnisses
- Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Antragsberechtigte:
- Antragstellende der österreichischen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten (siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html)
- Mindestalter von 19 Jahren und Höchstalter von 35 Jahren (geb. am oder nach dem 1. Oktober 1989).
- Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern an einer österreichischen Universität oder an einer österreichischen Fachhochschule; das heißt, die erfolgreiche Absolvierung der nach dem Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen.
- Die Stipendien werden für Sprachkurse der Universität Debrecen in den Monaten Juli, August und September vergeben.
Allgemeine Hinweise:
- Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
- Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
- Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
- Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
- Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.
Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.
Rechtsgrundlagen in Österreich:
- Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017
- Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
- Erlass GZ 2023-0.454.949