Österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung - www.grants.at
Sommersprachkursstipendium der Aktion Österreich-Ungarn (A nach H) 2024/25
Herkunftsland:
Österreich
Zielland:
Ungarn
 
Fachbereich:
Naturwissenschaften
Technische Wissenschaften
Humanmedizin, Gesundheitswissenschaften
Agrarwissenschaften
Sozialwissenschaften
Geisteswissenschaften
Kunst
 
Hauptförderart:
Stipendien
Förderart:
Sommerstipendien
Finanzierung:
National
Zielgruppe:
Undergraduates
Graduates
Doktoratsstudierende
Fördergeber:
Stiftung Aktion Österreich-Ungarn
Dauer:
Max. 1 Monat
Dienstleistung:
Zuschussstipendium, Eigenmittel sind erforderlich!
  1. Die Kursgebühren werden von der Aktion übernommen, diese decken folgendes ab:
    • Unterricht
    • Verpflegung 3-mal täglich
    • Unterkunft
    • Landeskundliches Programm und Kulturprogramm – z. B. Ausflüge und Vorführungen, die im Rahmen des Kurses organisiert werden
  2. Die Kosten für die ärztliche Versorgung bei Auslandsaufenthalten innerhalb der EU verrechnen die jeweiligen nationalen Versicherungsträger. Bei Stipendienaufenthalten in EU-Mitgliedstaaten sollten Sie daher die Europäische Krankenversicherungskarte mitnehmen.
  3. Kein Reisekostenzuschuss!
 
Einreichtermin:
15. 05. 2024
Direkt bewerben
Einreichstelle:
Bewerbungsformular:
Das Formular ist in deutscher Sprache auszufüllen.
Folgende Dokumente sind bei der Online-Bewerbung hochzuladen:
  • Begründung für den Sprachkursaufenthalt (max. zwei Seiten).
  • Zwei Empfehlungsschreiben von Lehrenden an österreichischen Universitäten bzw. Fachhochschul-Studiengängen in Österreich (nach Möglichkeit habilitiert oder mit gleichwertiger Qualifikation) auf den dafür vorgesehenen Formularen, die die Sinnhaftigkeit des Sprachkursaufenthaltes bestätigen und über die Eignung des Bewerbers / der Bewerberin Auskunft geben.
  • Ein Sammelzeugnis über sämtliche an der Universität oder am Fachhochschul-Studiengang abgelegten Prüfungen sowie Kopien der Diplome und Abschlusszeugnisse.
 
Hinweise zur Bewerbung:
Zielsetzung:
  • Förderung des Zieles der EU, wonach neben Englisch zumindest eine weitere EU-Sprache erlernt werden soll
  • Förderung des gegenseitigen Verständnisses
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses
Antragsberechtigte:
  • Antragstellende der österreichischen öffentlichen Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Privatuniversitäten (siehe https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Hochschulsystem.html)
  • Mindestalter von 19 Jahren und Höchstalter von 35 Jahren (geb. am oder nach dem 1. Oktober 1989).
  • Voraussetzung ist die erfolgreiche Absolvierung von mindestens 2 Semestern an einer österreichischen Universität oder an einer österreichischen Fachhochschule; das heißt, die erfolgreiche Absolvierung der nach dem Studienplan vorgeschriebenen Prüfungen.
  • Die Stipendien werden für Sprachkurse der Universität Debrecen in den Monaten Juli, August und September vergeben.
Allgemeine Hinweise:
  • Für alle Stipendien gilt der Grundsatz des Wettbewerbs, d.h., auch bei Erfüllung aller Bewerbungsvoraussetzungen gibt es keinen Rechtsanspruch auf ein Stipendium. Die Zahl der geförderten Personen ist vom Kontingent bzw. vom Budget abhängig. Es ist möglich, sich gleichzeitig bei mehreren Programmen zu bewerben; für jede Bewerbung sind aber separate Bewerbungsunterlagen einzureichen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, am Studienort anwesend zu sein und ihrer Studien- und Forschungstätigkeit nachzugehen.
  • Stipendiatinnen und Stipendiaten ist während des Stipendienaufenthaltes keine auf Erwerb gerichtete Nebentätigkeit gestattet.
  • Antragstellende nehmen zur Kenntnis, dass die in der Bewerbung anzugebenden personenbezogenen Daten sorgsam auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 und der österreichischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere § 2g Forschungsorganisationsgesetz, BGBI. Nr. 341/1981 und OeAD-Gesetz BGBI. I Nr. 99/2008, jewils in der geltenden Fassung, für die Bearbeitung dieses Antrages und für statistische Zwecke verarbeitet werden. Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten ist die OeAD-GmbH. Weitere Informationen erhalten Sie in der Datenschutzerklärung unter https://oead.at/datenschutz/
  • Unvollständige bzw. nicht termingerecht eingereichte Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
  • Stipendien sind zum zuerkannten Termin anzutreten.
Förderungsvertrag:
Den Förderungsvertrag (Zuerkennungsschreiben, Stipendienbedingungen und Annahmeerklärung) erhalten die Kandidatinnen/Kandidaten von der Geschäftsführung der Aktion in Budapest. Dieser regelt folgende Punkte:
Beginn und Ende der Förderung; Höhe der Förderung; Auszahlungsmodalitäten des Stipendiums; Anwesenheitspflichten am Studienort; Leistungsnachweis; Datenschutz; Rückzahlungsverpflichtungen.

Berichtspflicht:
Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, der Geschäftsführung der Aktion Österreich-Ungarn in Budapest einen Bericht zu übermitteln.

Rechtsgrundlagen in Österreich:
  • Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung BGBI. I Nr. 164/2017
  • Kulturabkommen zwischen Österreich und Ungarn (BGBl. Nr. 519/1977)
  • Erlass GZ 2023-0.454.949
Auswahl:
Die Auswahl erfolgt durch die Stipendienkommission der Aktion Österreich-Ungarn in einem mehrstufigen Verfahren:
  1. Formalprüfung
  2. Prüfung der Plausibilität des Antrages insgesamt
  3. Prüfung und Bewertung durch die gemischte Stipendienkommission der AÖU
Sonstige Information:
Zusätzliche Informationen erteilt die Aktion Österreich-Ungarn
Osztrák-Magyar Akció Alapítvány
H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
Postanschrift/Postacím: H-1115 Budapest, Keveháza utca 1-3.
T +36-1-266-7475
E omaa@omaa.hu
www.omaa.hu
 
Letzte Änderung:
19.12.2023
 
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